Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Vergleich

Geht es darum, die wichtigen Versicherungen für Haus und Wohnung abzuschließen, stehen viele vor der Frage, ob sie eine Hausratversicherung und auch eine Haftpflichtversicherung benötigen. Die Wichtigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung ist den meisten Menschen bewusst, wenn es jedoch um die Versicherung des Hausrats, also persönlicher Gegenstände wie Möbel, Teppiche oder elektronische Geräte geht, wissen viele nicht, welche Versicherung dafür zuständig ist.
Hausrat und Haftpflichtversicherung sind im Vergleich zu anderen Versicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollten jedoch dringend abgeschlossen werden. Je nach Schaden kommen auf den Verursacher sehr hohe Kosten zu, die für langjährige finanzielle Belastungen sorgen können.
Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung – Wo ist der Unterschied?
Hausrat und Haftpflicht sind im Unterschied zu anderen Versicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch sollte trotzdem nicht auf sie verzichtet werden. Beide haften jeweils in unterschiedlichen Fällen, deshalb reicht es nicht aus, entweder eine Haftpflichtversicherung oder eine Hausratversicherung abzuschließen. Mit der Haftpflichtversicherung sind im Versicherungsfall Personenschäden und Sachschäden abgedeckt. Das ist der Schadensverursacher gegen Kosten versichert, die durch von ihm verursachte Schäden an anderen Personen oder am Eigentum anderer Personen entstehen.
Die Hausratversicherung deckt im Unterschied zur Haftpflicht alle Schäden ab, die den Hausrat betreffen, also alle Gegenstände in einem Haus oder einer Wohnung. Schäden am Hausrat können beispielsweise durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Feuer verursacht werden. Bei der Hausratversicherung ist darauf zu achten, welche Schäden von dem Versicherer abgedeckt werden. Bei der Helvetia Hausratversicherung haben Sie zwei Möglichkeiten bzw. Tarifoptionen: wir bieten Ihnen einen Basis-Schutz und einen Komfort-Schutz. Der Basis-Schutz bietet Ihnen einen vollumfänglichen Grundschutz für Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Dazu gehören Schäden durch Feuer, Unwetter oder Leitungswasserschäden genauso wie Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Im Schadensfall garantieren wir eine Neuwertentschädigung. Im Basis-Schutz nicht enthalten sind bspw. Schäden durch Einbruch oder Diebstahl aus Fahrzeugen und Kfz-Zubehör sowie Schäden an Kühl- und Gefriergut.
Der Komfort-Schutz bietet Ihnen alle diese Leistungen und umfasst zusätzlich einen Datenschutz im Internet bis zu 5.000 Euro sowie die Versicherung gegen innere Unruhen und Überschalldruckwellen. Auch verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in unserem Komforttarif bis 2.500 Euro. Schalten Sie zum Beispiel die Waschmaschine an und verlassen zum Einkaufen kurz die Wohnung, kann das als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, wenn in dieser Zeit ein Wasserschaden durch die Waschmaschine entsteht. Die Versicherung kann sich in diesem Fall auf grobe Fahrlässigkeit berufen und je nach Schwere die Entschädigungszahlung kürzen. Durch die Wahl des entsprechenden Komfort-Schutzes kann man sich gegen Schäden aus grober Fahrlässigkeit absichern.
Hausratversicherung: welche Schäden sind versichert?
Die Hausratversicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme Schäden, die den Hausrat betreffen, also alles im Haus oder der Wohnung und dem Keller. Über die Hausratversicherung versichert sind Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Bilder, Teppiche), Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, Bücher, Kleidung und Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel. Schäden am Hausrat können verursacht werden durch äußere Umstände wie Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel, aber auch durch Leitungswasser als Folge von Wasserschäden oder Rohrschäden. Im Falle eines Einbruchdiebstahls sind Ihre Wertsachen ebenfalls durch die Hausratversicherung geschützt.
Besonders Geräte, die Sie im Haushalt mehrmals wöchentlich nutzen wie z.B. Wasch- oder Spülmaschinen sind häufig Verursacher von Schäden am Hausrat. Tritt z.B. aufgrund eines technischen Defekts Wasser aus Ihrer Waschmaschine aus und zerstört andere Einrichtungsgegenstände, wird dieser Schaden von der Hausratversicherung übernommen. Die Versicherung springt ebenfalls bei Unwetterschäden ein. Wird beispielsweise bei einem Sturm ein Fenster zerstört und durch den eindringenden Regen werden Gegenstände in Ihrer Wohnung beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung die betroffenen Einrichtungsgegenstände.
Haftpflichtversicherung: umfassend versichert bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Spricht man von der Haftpflichtversicherung, ist in den meisten Fällen die private Haftpflichtversicherung gemeint. Diese versichert Schäden an Personen, die Beschädigung fremden Eigentums und Vermögensschäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden.
Schütten Sie zum Beispiel ausversehen Wasser über den Laptop eines Freundes und dieser geht dabei kaputt, kommt dafür die Haftpflichtversicherung auf. Das Gerät kann von der Versicherung sogar bis zum aktuellen Wert erstattet werden. Personenschäden sind ebenfalls ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Ein Beispiel: Sie sind mit Ihrem Fahrrad auf dem Radweg unterwegs. Dabei übersehen Sie einen anderen Radfahrer und fahren diesen an. Verletzt dieser sich dabei, muss der Unfallverursacher für die anfallenden Kosten aufkommen. Bei solchen Personenschäden entstehen schnell zusätzliche Kosten für den Schadensverursacher durch Rehabilitationsmaßnahmen. Ohne eigene Haftpflicht müssten die hohen Kosten dafür selbst gezahlt werden.
Neben der privaten Haftpflichtversicherung, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch von jedem abgeschlossen werden sollte, gibt es noch weitere Arten der Haftpflichtversicherung. Dazu gehören unter anderem die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Tierhalterhaftpflichtversicherung oder die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Bei Helvetia bieten wir Ihnen auch die Tierhalter- und Bauherrenhaftpflicht zu einem fairen Tarif. Nicht alle Arten der Haftpflichtversicherung sind verpflichtend oder für alle Personengruppen empfehlenswert. So ist z.B. die Berufshaftpflichtversicherung nicht für alle Arbeitnehmer notwendig, sondern vor allem für Selbstständige oder Arbeitnehmer, die aufgrund Ihrer Position im Unternehmen direkt in Haftung genommen werden können. Verpflichtend ist die Berufshaftpflicht zum Beispiel für Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater.
Hausrat und Haftpflicht im Vergleich: Welche Versicherung übernimmt was?
Hausrat und Haftpflichtversicherung übernehmen die Kosten in unterschiedlichen Schadensfällen. Einige Versicherungen schränken die Deckung für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit jedoch ein. Als grobe Fahrlässigkeit kann bei der Hausratversicherung gelten, wenn Sie zum Beispiel länger als 4 Stunden die Wohnung verlassen während Ihre Waschmaschine in Betrieb ist. Im Schadensfall würden die Kosten dafür in der Regel nicht übernommen werden. Das Risiko der groben Fahrlässigkeit kann jedoch ausgeschlossen werden. So verzichten wir beim Helvetia Komfort-Schutz bei Schäden bis 2.500 Euro auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Damit sind Sie bei allen Ihren Hausrat betreffenden Schäden auf der sicheren Seite. Entstehen in Ihrer Wohnung Leitungswasserschäden oder Schäden durch Einbruch oder Diebstahl, so sind Ihre Wertsachen zuverlässig geschützt und werden zum aktuellen Neuwert erstattet.
Für die Haftpflichtversicherung gilt, dass Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich verursacht, nicht übernommen werden. Wurde also dem Eigentum einer anderen Person vorsätzlich Schaden zugefügt, kann das als Haftpflichtschaden nicht geltend gemacht werden.